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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Dive Box e.K. vom 23.8.2007

Allgemein

§1 Eine Auftragserteilung gilt als stillschweigende Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§2 Gerichtsstand ist Bielefeld.
§3 Änderungen der AGB’s bedürfen der Schriftform.
§4 Diese neue Version der AGB’s tritt an dem oben genannten Datum in Kraft und ersetzt alle älteren Versionen.
§5 Sind einzelne § dieser AGB’s gesetzlich unwirksam, so bleiben alle anderen § in Kraft.

Ausrüstungsverleih

§1 Der Empfänger hat die Leihausrüstung in einwandfreiem Zustand erhalten und geprüft. Er versichert, diese ebenso zurückzugeben. Der Empfänger haftet in vollen Umfang in Höhe des Neupreises (Einkaufspreis der Dive Box e. K.) für Verlust und Beschädigung an allen Teilen und zeigt diese sofort an.
§2 Flaschenfüllungen werden bei Empfang mit dem im Kompressorraum ausliegendem Druckmesser geprüft und als voll in Empfang genommen. Spätere Reklamationen werden ausgeschlossen! Volle Flaschenfüllungen werden nur nach vorheriger Absprache zurückgenommen. Zurückgegebene Restluft wird nicht vergütet und bei einem Flaschenrestdruck von unter 20 bar wird eine Inspektionsgebühr von 15,00 € fällig.
§3
Die jeweils neuste Preisliste ist gültig. Alle vorherigen Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. Die Preisliste hängt im Kompressorraum, im Basislager, im Ladenlokal und im Web aus. Abholung der Ausrüstung von 17°° Uhr  Vortag, Rückgabe bis 10°°Uhr Folgetag. Verspätetes zurückbringen führt zur Nachberechnung. Die Leihgebühr wird mit in Empfang nehmen der Ausrüstung fällig und ist im Voraus zu entrichten oder es ist eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
§4 Der Empfänger bescheinigt, mit in Empfang nehmen der Ausrüstung, im Besitz einer gültigen Tauchsportärztlichen Untersuchung, sowie einer Taucherlaubnis einer anerkannten Tauchorganisation zu sein und verpflichtet sich, Leihgegenstände nicht an Dritte weiter zugeben, sowie zu deren ordnungsgemäßen Gebrauch. Insbesondere befreit er die Dive - Box e. K. und Frank Freese von sämtlicher Haftung, welche aus dem Gebrauch der Ausrüstung entstehen könnte.
§5 Mit dem Empfang der Ausrüstung erklärt der Empfänger sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dive Box e. K. und Frank Freese einverstanden.
§7 Als Tauchgang gilt; wenn die Taucherausrüstung inkl. Taucher einmal im Wasser war, egal wie lange, wie tief oder wie viel Luft verbraucht wurde.

Verkauf

§1 Garantie wird nur im Rahmen, des vom Herstellers gewährten Garantieanspruches gewährt.
Der Transport zum Hersteller geht zu Lasten und Risiko des Käufers.
§2 Der Verkauf gebrauchter, sowie preisreduzierter Ware findet unter Reduzierung der Garantie nach EU- Recht auf ein Jahr statt. Bei vermittelter Ware wird jegliche Garantie der Dive-Box e.K. und des Verkäufers nach EU- Recht ausgeschlossen, da es sich hierbei um einen Privatverkauf handelt.
Vermittelte, gebrauchte Teile werden verkauft wie besehen, für versteckte Mängel wird keine Haftung übernommen.
§3 Der Käufer bescheinigt, mit in Empfang nehmen der Ausrüstung, (Lungenautomaten, Jacket, Flasche) im Besitz einer gültigen Taucherlaubnis einer anerkannten Tauchorganisation zu sein. Insbesondere befreit er die Dive – Box e. K. und Frank Freese von sämtlicher Haftung, welche aus dem Gebrauch der Kaufgegenstände / Ausrüstung entstehen könnte.
§4 Die Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Dive - Box e. K. und Frank Freese.
§5 Für die Auszahlung von Gutscheinen wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Wertes oder mindestens 10 € berechnet.

Ausbildung  

§1 Die Kursgebühren sind vor Kursbeginn zu entrichten.
§2
Bei Rücktritt innerhalb von 30 Tagen vor Kursbeginn werden 50% und bei Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn oder Abbruch des laufenden Kurses werden 100% der Kurskosten als Gebühr berechnet.
Vor Kursbeginn kann aber auch eine Ersatzperson für den Tauchkurs vom Kursteilnehmer gestellt werden.
§3 Wird während des laufenden Open Water Diver Kurses, vor dem ersten Freigewässertauchgang oder vor dem Ablauf von 3 Wochen nach Kursbeginn, die Tauchuntauglichkeit durch einen Arzt festgestellt und hat bis zu diesem Zeitpunk noch keine Tauchsportärztliche Untersuchung vorgelegen, so kann der Tauchschüler den Ausbildungsvertrag zum Open Water Diver kündigen. In diesem Fall werden ihm nur die in Anspruch genommenen Leistungen berechnet.
Die Tauchtauglichkeit ist durch ein ärztliches Attest bis spätesten vor dem ersten Freigewässertauchgang oder bis 3 Wochen nach Kursbeginn nachzuweisen. Nach Ablauf dieser beiden Fristen erlöschen alle Ansprüche auf Kostenrückerstattung für den Open Water Diver Tauchkurs!
§4 Die Kursteilnehmer verpflichten sich, den Anweisungen des Ausbildungs-, Tauchgangsleiters zu folgen und innerhalb der von PADI aufgestellten Standards zu tauchen.
§5 Ausbildungstermine können jederzeit und ohne Angabe von Gründen vom Ausbildungs-, Tauchgangsleiter verschoben werden. Ein Anspruch auf Kostenrückerstattung besteht hierdurch nicht.
§6 Fehlt der Kursteilnehmer an einer vereinbarten Lektion, so hat er sie auf eigene Kosten nachzuarbeiten. Die Freigewässertauchgänge können bis 24 Std. vor Veranstaltungsbeginn vom Kunden kostenfrei abgesagt werden. Bei späterer Absage berechnen wir 70% des Tauchgangspreises als Noshowgebühr.
§7 Bei Kursanrechnungen werden nur 50% des anzurechnenden Kurspreises aus meiner gültigen Preisliste gewährt. Sind die anzurechnenden Kurse innerhalb eines Jahres in der Dive-Box belegt worden, werden 80% angerechnet.

Bonusprogramm

§1 Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der Tafelrunde der Gummiritter e.V..
§2 Alle nicht eingelösten Bonuspunkte verfallen am 31.12 des folgenden Jahres.
§3 Bonuspunkte sind nicht übertragbar.
§4 Die Bonuspunkte können nur für die Ausrüstung im Rahmen des Pooltrainings der Tafelrunde der Gummiritter e.V. eingelöst werden. Ein gesetzlicher Anspruch auf Erfüllung, Auszahlung oder Anrechnung besteht nicht.
§5 Die Höhe der Bonuspunkte richtet sich nach der gültigen Preisliste.
 

Vermittlung von Pauschalreisen, Flugvermittlung und einzelne Reiseleistungen

§1 Vertragsgegenstand
Der Tauchshop Dive-Box vermittelt Reisen und einzelne Reiseleistungen. Der Tauchshop Dive-Box ist nicht Reiseveranstalter oder Leistungsträger. Vertragsbeziehungen bestehen ausschließlich zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter oder dem Leistungsträger.
§2 Abschluss des Reisevertrages
Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter oder Leistungsträger gegenüber dem Reiseanmelder zustande. Die Anmeldung bedarf keiner bestimmten Form. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, kommt der Vertrag mit diesem Inhalt zustande, wenn der Reiseanmelder dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger die Annahme erklärt oder durch Zahlung des Reisepreises seine stillschweigende Zustimmung erteilt. Bei kurzfristigen Reisebuchungen, wie Sonderangebote oder Last Minute Angebote, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn gebucht werden, entfällt jegliche Optionsfrist.
§3 Bezahlung
Der Kunde zahlt lt. Reisebestätigung / Rechnung direkt an den Reiseveranstalter oder an den Tauchshop Dive-Box e.K.. Der Tauchshop Dive-Box e.K. ist vom Reiseveranstalter oder Leistungsträger zum Inkasso bei den vom ihm vermittelten Reisen und Leistungen ermächtigt. Nach der Zustellung der Reisebestätigung /
Rechnung ist pro Reiseteilnehmer eine Anzahlung an den Reiseveranstalter, Leistungsträger oder an den Tauchshop Dive-Box e.K. zu erbringen. Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach den Reisebedingungen des Veranstalters oder Leistungsträgers die in den jeweiligen Reisebedingungen genannt werden. Eine verspätete Anzahlung kann eine Stornierung der Reise und damit die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Storno- oder Bearbeitungsgebühr nach sich ziehen. Die Zahlung des Restpreises erfolgt direkt an den Reiseveranstalter, Leistungsträger oder an den Tauchshop Dive-Box e.K. unmittelbar bei Aushändigung oder vor Übersendung der vollständigen Reiseunterlagen, spätestens aber 4 Wochen vor Reiseantritt.
§4 Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Reiseleistungen ergibt sich aus der Reisebeschreibung des zurzeit gültigen Reisekatalogs des Reiseveranstalters oder des Leistungsträgers und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Es gelten die Reisebedingungen der jeweiligen Veranstalter oder Leistungsträger. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
§5 Leistungs- und Preisänderungen
Der Tauchshop Dive-Box ist als Vermittler verpflichtet, den Kunden über Preis- oder Leistungsänderung in Kenntnis zu setzen, sofern dies nicht direkt durch den Reiseveranstalter oder Leistungsträger geschieht. Die Wirksamkeit der Preis- oder Leistungsänderung richtet sich ausschließlich nach dem Vertragsverhältnis des
Kunden mit dem Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger. Die vom Tauchshop Dive-Box e.K. mitgeteilten Preise, insbesondere Flugpreise, sind daher vor erteilter Buchungsbestätigung nicht verbindlich.
§6 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzperson, Teilnahmevoraussetzung für die Tauchpakete
Das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Reisevertrag, zur Umbuchung, zur Stellung von Ersatzpersonen und die Teilnahmevoraussetzung für die Tauchpakete, richtet sich ausschließlich nach dem Vertragsverhältnis des Kunden mit dem Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger und muss schriftlich durch den Kunden an diesen erfolgen.
§7 Hinweise
Hinweise auf die im Reiseland geltenden Ausweis-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind allein vom Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger zu erbringen, die sich in der Regel aus den Reisebeschreibungen, Prospekten und Reiseunterlagen ergeben. Die Reiseunterlagen werden auf Wunsch versandt. Die Verlustgefahr trägt der Kunde.
§8 Versicherungen
Der Tauchshop Dive-Box e.K. empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und bei einer Auslandsreise den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung mit Kostenübernahme eines Rücktransports, oder eine Mitgliedschaft in dem Tauchverein “Tafelrunde der Gummiritter e. V.“.
§9 Gewährleistung und Haftung
Der Tauchshop Dive-Box e. K. haftet nicht für Leistungsstörungen aus dem Vertragsverhältnis des Kunden mit dem Reiseveranstalter, Leistungsträger und Fluggesellschaft. Der Tauchshop Dive-Box e.K. haftet insbesondere nicht dafür,dass der Reisevertrag zustande kommt. Eventuelle Gewährleistungsansprüche aus
der Reise sind direkt beim Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger geltend zu machen. Dies gilt insbesondere für Mängelanzeigen und andere rechtswahrende Erklärungen.